Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Vielen Dank für die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen (“Dienstleistungen”). Die Dienstewerden von der bonescreen GmbH (“bonescreen”) mit Sitz in der Daiserstr. 14, 81371 München und der Umsatzsteuernummer DE353253491 angeboten. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
2. Dienstleistungen
bonescreen erbringt die Dienstleistungen für den Kunden wie auf der Website oder im Angebot, dem diese Bedingungen beigefügt sind, beschrieben. Bonescreen Dienstleistungen können Beratung und Empfehlungen beinhalten. Die Entscheidung über die Umsetzung dieser Ratschläge und Empfehlungen trifft der Kunde und ist für diese Entscheidung verantwortlich. Die Allgemeinen eschäftsbedingungen gelten für die von bonescreen erbrachten Dienstleistungen. Diese Vereinbarung wird mit der Annahme der Geschäftsbedingungen über die Website oder der schriftlichen Annahme des Angebots (Unterschrift) durch den Kunden wirksam.
3. Zahlung
Die Rechnungen von bonescreen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern auf dem Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung des fälligen Betrages am Fälligkeitstag erhöht sich der fällige Betrag um zehn Prozent (10%), mindestens jedoch um einhundert Euro (€100). Darüber hinaus wird ein monatlicher Verzugszins von null Komma vier Prozent (0,4%) auf den Gesamtbetrag aufgeschlagen. Unbeschadet seiner Rechte und Rechtsmittel ist bonescreen berechtigt, seine Leistungen zu unterbrechen oder ganz einzustellen, wenn es nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf der Frist die vollständige Zahlung erhalten hat. Die an bonescreen zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle gelieferten Waren und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen von bonescreen Eigentum von bonescreen.
4. Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag durch ein per Einschreiben an die andere Partei versandtes Schreiben kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) eine wesentliche Nichterfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag durch die andere Partei, die von der anderen Partei schriftlich per Einschreiben in Verzug gesetzt wurde und der anderen Partei innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Inverzugsetzung nicht nachgekommen ist, oder (ii) die andere Partei beschließt, sich aufzulösen oder ein zuständiges Gericht die Liquidation oder Auflösung der anderen Partei anordnet. Die Vereinbarung kann von einer Partei gekündigt werden, wenn die andere Partei von einem zuständigen Gericht für insolvent erklärt wird.
5. Rechte an geistigem Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum, die in den Angaben und Informationen enthalten sind, die bonescreen vom Kunden im Hinblick auf die Ausführung der Dienstleistungen erhalten hat, bleiben Eigentum des Kunden. Falls für die Erbringung der Dienstleistungen bonescreen-Technologien im Sinne der nachstehenden Definition erforderlich sind, ist der Kunde berechtigt, auf die bonescreen- Technologien zuzugreifen und diese zu nutzen, zu denen ihm als Teil der Leistungen Zugang gewährt wird, jedoch nur im Hinblick auf die Erbringung der Dienstleistungen und zu keinem anderen Zweck als dem der Erbringung der Dienstleistungen und, falls für diese Technologien Lizenzen gelten, in Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Lizenzbedingungen, die für diese bonescreen-Technologien gelten und von bonescreen offengelegt werden. Mit Ausnahme der oben beschriebenen Rechte erwirbt der Kunde keine Rechte, Ansprüche oder Interessen in Bezug auf bonscreen-Technologien. bonescreen besitzt und behält alle geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art, auch in Bezug auf die bonescreen-Technologien, die bonescreen im Rahmen dieser Vereinbarung nutzen oder entwickeln kann. Der Begriff “bonescreen-Technologien” umfasst sämtliches Know-how und Software, Systemschnittstellen, Vorlagen, Methoden, Ideen, Konzepte, Techniken, Instrumente, Prozesse, Fertigkeiten und Technologien, einschließlich internetbasierter Technologien und Algorithmen.
6. Datenübermittlung
bonescreen wird die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre verarbeiten. Es wird ausreichende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um dies zu gewährleisten, einschließlich Verfahren zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden im Falle von Informationssicherheitsvorfällen. bonescreen verpflichtet sich, die von bonescreen gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen und/oder zu ändern, wenn der Kunde dies verlangt. Ungeachtet der Ziffer 5 ist bonescreen berechtigt, vom Kunden übermittelte anonyme Daten oder eine anonyme Kopie der vom Kunden
übermittelten Daten für interne und externe Forschungs- und Entwicklungszwecke zu verwenden, es sei denn, bonescreen wird telefonisch unter der Nummer +176 21908416 oder über die Website darüber informiert, dass der Betroffene dem innerhalb von 14 Tagen nach Hochladen der Daten widersprochen hat. Alle Daten werden vorzugsweise über unsere sicheren Internetserver übermittelt. Daten, die auf andere Weise eingehen, werden auf diese Server kopiert, und der ursprüngliche Datenträger wird vernichtet oder sicher gelöscht. bonescreen ist kein Backup-Anbieter und lehnt daher die Haftung für Kosten ab, die durch den Verlust von Daten bei der Übertragung oder in unseren Räumlichkeiten entstehen.
7. Vertraulichkeit
“Vertrauliche Informationen” umfassen: alle Daten, Zeichnungen, audiovisuelles Material, Dokumente, Skizzen, technische oder kommerzielle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen im Zusammenhang mit Produkten, Vorgängen, Verfahren, Plänen oder Absichten, Produktinformationen, Know-how, Geschmacksmusterrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markt- und Geschäftsmöglichkeiten, in jeglicher Form (schriftlich, mündlich, visuell, in Form von Beispielen oder Mustern oder in jeglicher anderen Form, die einen Hinweis darauf enthält, dass es sich um geschützte oder vertrauliche Informationen handelt), die von einer Partei an die andere weitergegeben werden. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind als vertrauliche Informationen zu betrachten. Alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei an die andere weitergegeben werden, bleiben Eigentum der weitergebenden Partei. Erhält eine der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen oder Informationen, die der anderen Partei gehören, verpflichtet sich jede Partei, die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur im Rahmen dieser Vereinbarung zu verwenden und diese vertraulichen Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen
Partei an Dritte weiterzugeben. Die Parteien sind jedoch berechtigt, vertrauliche Informationen an ihre professionellen Berater und Versicherer weitergeben, die sie zur Vertraulichkeit verpflichten. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit nicht weniger als der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und in jedem Fall nicht weniger als mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich wurden, ohne dass der Empfänger gegen seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verstoßen hat; (ii) dem Empfänger als nicht vertrauliche Informationen von einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei offengelegt werden und von denen der Empfänger nicht glaubt, dass sie aufgrund einer Verpflichtung gegenüber der Partei, die die Informationen offengelegt hat, nicht zur Offenlegung berechtigt sind; (iii) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder dem Empfänger bereits bekannt waren, bevor sie von der offenlegenden Partei offengelegt wurden; (iv) aufgrund der Anordnung eines zuständigen Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen, Erlassen oder sonstigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren oder der geltenden regulatorischen oder beruflichen Normen offengelegt werden; (v) mit schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden; oder (vi) aus anonymen Daten bestehen, die vom Kunden übermittelt wurden. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird der Kunde im Falle einer gerichtlichen Beschlagnahme gemäß den vorliegenden Bedingungen benachrichtigt, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist verboten.
8. Gewährleistungsbeschränkungen
bonescreen gewährleistet, dass sie ihre Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt erbringen wird. Wenn bonescreen Software für den Kunden entwickelt, garantiert bonescreen, dass diese Software in professioneller Weise entworfen und entwickelt wird und dass alle wesentlichen Aspekte der Software den zwischen den Parteien vereinbarten Spezifikationen entsprechen, mit Ausnahme von kleinen Fehlern und geringfügigen Mängeln, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtleistung der Software haben, und unter der Voraussetzung, dass sie in Übereinstimmung mit den von bonescreen festgelegten Verfahren verwendet wird. Im Falle eines wesentlichen Fehlers oder Mangels in der Software hat der Kunde das Recht, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem
Installationsdatum der Software den Ersatz oder die Reparatur des fehlerhaften Teils der Software nach Ermessen von bonescreen zu verlangen. bonescreen lehnt ausdrücklich jede Haftung für Mängel ab, die sich direkt oder indirekt aus (i) Ergänzungen oder Änderungen durch den Kunden oder (ii) der Verwendung der Software durch den Kunden, die nicht den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen entspricht, oder (iii) der Verwendung der Software durch den Kunden mit Hardware oder Software, die nicht von bonescreen genehmigt wurde, ergeben. bonescreen garantiert nach bestem Wissen, dass die Software keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Weist ein Dritter nach, dass die Software seine Schutzrechte verletzt, beschränkt sich die Gewährleistungspflicht von bonescreen darauf, entweder (i) das Recht zur Nutzung der Software in dem betreffenden Bereich zu erwerben oder (ii) die Software oder die verletzenden Teile so zu ändern, dass sie in dem betreffenden Bereich rechtmäßig genutzt werden können.
9. Haftungsbeschränkungen und Rechtsbehelfe
Die Parteien, ihre verbundenen Unternehmen, Vermittler, Unterauftragnehmer oder einer ihrer Mitarbeiter haften gegenüber der anderen Partei nicht aufgrund einer Vereinbarung, außervertraglicher Haftungsregeln (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder anderweitig in Bezug auf (i) Verluste oder Schäden, die die andere Partei infolge von Ansprüchen
Dritter erleidet, oder (ii) zufällige, besondere, strafrechtliche, moralische, indirekte oder Folgeschäden oder -verluste, die die andere Partei erleidet, wie z. B. entgangene Gewinne, Verlust von Firmenwert, Datenverluste, Geschäftsmöglichkeiten oder erwartete Einsparungen, aber nicht beschränkt auf diese. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt die Haftung einer der beiden Parteien aus oder schränkt sie ein für: (i) Vorsatz oder (ii) Betrug. Die Haftung von bonescreen, die sich aus diesem Vertrag, dem Gesetz oder der außervertraglichen Haftung oder anderweitig ergibt, ist jederzeit auf den niedrigsten der folgenden Beträge begrenzt: (i) einhunderttausend Euro (€50.000) und (ii) die gesamte vom Kunden an bonescreen in Ausführung des Vertrags geschuldete Vergütung. Keine der Parteien kann eine Forderung, gleich in welcher Form, die sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit zusammenhängt, später als ein Jahr nach Eintritt des Anspruchsgrundes geltend machen, mit Ausnahme von Forderungen wegen Nichtbezahlung von Rechnungen, die von der Partei erhoben werden, die Anspruch auf die Zahlung aufgrund einer im Rahmen dieses Vertrages ausgestellten Rechnung hat.
10. Zusammenarbeit
Der Auftraggeber wird mit bonescreen bei der Erbringung der Leistungen im Rahmen dieses Vertrages zusammenarbeiten, insbesondere angemessene Vorkehrungen treffen und rechtzeitig Daten, Informationen und Personal des Auftraggebers zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verantwortlich für die Leistung seiner Mitarbeiter und Vertreter sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten und Informationen, die er bonescreen im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Leistung von bonescreen von der rechtzeitigen und ausreichenden Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung sowie von rechtzeitigen Entscheidungen und Genehmigungen des Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen abhängt. bonescreen ist berechtigt, sich auf alle Entscheidungen und Genehmigungen des Kunden zu verlassen. Beide Parteien verpflichten sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die vereinbarten Termine einzuhalten.
11. Abnahme der Arbeiten
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gelten die von bonescreen zu liefernden Arbeiten als vom Auftraggeber abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Lieferung schriftlich ablehnt.
12. Lieferfristen
Alle genannten Lieferfristen für den Auftrag sind indikativ und wurden nach bestem Wissen und Gewissen von bonescreen auf der Grundlage der bonescreen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Daten festgelegt. Diese Fristen werden so weit wie möglich eingehalten, und wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Frist überschritten wird, wird bonescreen so bald wie möglich
Rücksprache mit dem Kunden halten. Die Überschreitung einer Lieferfrist stellt für sich genommen keinen Fall der Nichteinhaltung des Vertrages dar, insbesondere kann bonescreen hierdurch kein Fehler bei der Ausführung des Auftrags angelastet werden. Wird die Lieferfrist nachweislich durch Versäumnis von bonescreen um mehr als 30 Tage überschritten, kann der Auftraggeber den Auftrag ohne weitere Kosten zurückrufen.
13. Änderungen
bonescreen kann jederzeit Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorschlagen, indem es eine solche Änderung durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website veröffentlicht. Es wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderung einen Monat nach Erhalt der Mitteilung akzeptiert haben. Die Änderung tritt dann nach Ablauf dieser einmonatigen Ankündigungsfrist in Kraft. Wenn Sie eine Änderung nicht akzeptieren, müssen Sie bonescreen per E-Mail an hello@bonescreen.de darüber informieren. Sie können dann unsere Dienste für bereits bezahlte Lizenzen weiterhin nutzen. Allerdings hat bonescreen das Recht, den Vertrag 12 Monate nach Ankündigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen und Kosten der nicht genutzten Lizenzen zurückzuzahlen. Die einmonatige Kündigungsfrist gilt nicht, wenn eine Änderung gesetzlich vorgeschrieben ist oder sich auf die Hinzufügung eines neuen Dienstes, zusätzlicher Funktionen zu einem bestehenden Dienst oder eine andere Änderung bezieht, die weder Ihre Rechte noch Ihre Pflichten erweitert. In solchen Fällen wird die Änderung ohne vorherige Mitteilung an Sie vorgenommen und tritt unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
14. Sonstige Bestimmungen
Kommunikation.
bonescreen kann den Kunden über die auf dem Angebot, der E-Mail oder dem Webformular angegebenen Kontaktdaten kontaktieren; der Kunde ist für eine angemessene und rechtzeitige Reaktion auf diese Mitteilungen verantwortlich. Um Ihre Kontaktdaten zu aktualisieren, senden Sie eine E-Mail an hello@bonescreen.de.
Höhere Gewalt.
Mit Ausnahme von Geldzahlungen ist keine der Parteien für Verzögerungen oder andere Formen der Nichteinhaltung verantwortlich, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handlungen oder Unterlassungen oder das Versäumnis der anderen Partei, zu kooperieren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmen oder Personen, die unter ihrer Kontrolle stehen, oder deren jeweilige Manager, (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmen oder Personen, die unter ihrer Kontrolle stehen, oder deren jeweilige Manager, Direktoren, Angestellte oder andere Mitarbeiter oder Vermittler), Handlungen oder Unterlassungen oder das Versäumnis der Zusammenarbeit eines Dritten, der nicht als Subunternehmer für bonescreen arbeitet, Feuer oder ein anderer Unfall, Naturkatastrophen, Streiks oder Arbeitskämpfe, Krieg oder andere Gewalt oder jegliche Gesetze, Anordnungen oder Anforderungen, die von einer staatlichen Stelle oder Behörde auferlegt werden.
Weitergeltende Klauseln.
Alle Artikel dieser Vereinbarung in Bezug auf Zahlungen, Lizenzen und Eigentum, Vertraulichkeit, Garantien, Garantiebeschränkungen,
Schadensersatz-und Anspruchsbegrenzungen, Nichtexklusivität, Abwerbeverbot und Rechtsverzicht überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung.
Auslegung.
In diesen Bedingungen bedeutet “bonescreen” bonescreen GmbH und seine Tochtergesellschaften, Rechtsnachfolger und/oder Rechtsbegünstigten. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung: (i) bedürfen der Schriftform, (ii) sind den Parteien an die Adressen zuzustellen, die in den Angeboten, denen diese Bedingungen beigefügt sind, aufgeführt sind (es sei denn, die Adresse wurde geändert und die andere Partei wurde von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt), und (iii) werden mit dem Erhalt durch die andere Partei wirksam.
Übertragung.
Mit Ausnahme der unten genannten Fälle darf keine der Parteien ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf, abtreten, übertragen oder delegieren. bonescreen kann nach einer entsprechenden Mitteilung an den Kunden seine Pflichten und Verantwortlichkeiten aus diesem Vertrag an seine verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften auslagern, ohne dass bonescreen dadurch von seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag entbunden wird.
Verzicht auf Rechte.
Ein Versäumnis einer Partei, die strikte Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf ihre in dieser Vereinbarung definierten Rechte, gesetzlichen oder gerechten Rechte oder auf andere Bestimmungen oder Rechte zur nachträglichen Durchsetzung anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung dar. Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen und das Angebot, dem sie beigefügt sind, einschließlich aller zusätzlichen Anhänge, enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen bonescreen und seinem Kunden in Bezug auf die hierin behandelten Angelegenheiten und ersetzen alle anderen mündlichen und schriftlichen Erklärungen, Vereinbarungen oder Verträge in Bezug auf diesen Gegenstand und können nur schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet geändert werden. Die gedruckten Bedingungen, die für einen Auftrag oder eine andere Erklärung des Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen gelten, finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von bonescreen schriftlich akzeptiert.
Geltendes Recht.
Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen den Gesetzen von Deutschland. Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung dieses Vertrags ausschließlich der Gerichtsbarkeit von Deutschland unterliegen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
Keine Drittbegünstigten.
Keine natürliche oder juristische Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, hat irgendwelche Rechte aus dieser Vereinbarung.
Gültigkeit.
Wird ein Aspekt dieses Vertrags gemäß deutschem Recht für unwirksam befunden, so bleibt der Rest des Vertrags davon unberührt. Stattdessen ist diese nicht durchsetzbare Bestimmung so auszulegen, um sie durchsetzbar zu machen, damit die ursprüngliche Absicht der Parteien, wie sie in dieser Vereinbarung dargelegt ist, so weit wie möglich erreicht wird.